Schutzkonzept
Zum Schutz aller Mitglieder im Segel-Club Münster e.V. vor Missbrauch und Gewalt.
Der Segel-Club Münster e.V. (SCM) ist ein gemeinnütziger Verein und gemäß der Satzung wird jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, verurteilt.
Zielsetzung des Schutzkonzeptes
Der SCM setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder ein.
Wir wollen eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns praktizieren, die ein Klima schafft, welches Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport schützt.
Wir beugen in unserem Verein Grenzverletzungen, Missbrauch und jeglicher Art von Gewalt vor. Mit diesem Schutzkonzept sprechen wir alle Personen und Gruppen im SCM an. Formulierungen im nachstehenden Text sind beispielhaft, nicht allumfassend und nicht alle möglichen Situationen und Personengruppen abdeckend. Wir schützen besonders die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Gewalt jeglicher Art und legen daher ein spezielles Augenmerk auf diese Personengruppe.
Wir machen es potenziellen Täter*innen in unserem Verein bei Grenzüberschreitungen und Gewalt so schwer wie möglich.
Wir sehen hin und handeln bei Übergriffen konsequent gemäß dem nachfolgend beschriebenen Konzept.
Grundlagen des Schutzkonzeptes
Im SCM wird eine Kultur der Achtsamkeit und des Handelns praktiziert, die
- Betroffene zum Reden ermutigt,
• im Verein ein Klima schafft, das vor Missbrauch und Gewalt schützt,
• potenzielle Täter*innen abschreckt,
• Handlungssicherheit für alle im Verein Mitwirkenden schafft.
Das Schutzkonzept steht damit in unmittelbarem Einklang mit der Satzung, den Grundsätzen und Zielen unseres Vereins und der Verbände. Dieses bildet den übergeordneten Rahmen unseres gemeinsamen Handelns.
Definition von grenzüberschreitendem Verhalten
Ein grenzüberschreitendes Verhalten liegt in unserem Verständnis dann vor, wenn in einem der nachfolgenden Bereiche Gewalt ausgeübt wird.
Wir unterscheiden verschiedene Formen:
- Physische Gewalt wie Schläge, Tritte, Bisse, fester zupacken als erforderlich, einschließen usw.,
• Psychische oder verbale Gewalt wie ignorieren, einschüchtern, beschimpfen, drohen, erniedrigen, bloßstellen, kränken, verleumden, sexualisierte Kommentare usw.,
• Strukturelle Gewalt wie fehlende Mitentscheidung, über andere herziehen usw.,
• Sexuelle Gewalt wie Belästigung, Verletzen der Intimsphäre, versuchte oder vollendete Vergewaltigung,
• Finanzielle Gewalt wie die Betroffenen finanziell abhängig machen z.B. Erpressung usw.,
• Belästigung und Stalking wie häufige und unerwünschte Anrufe, Kurznachrichten, Briefe oder E-Mails, ständiges Beobachten und Verfolgen, anzügliche Kommunikation usw.
Das Überschreiten von Grenzen wird individuell unterschiedlich wahrgenommen. Auch sind Reaktionen und Signale auf grenzüberschreitendes Verhalten personenabhängig.
Risikoanalyse
Im Rahmen der individuellen Risikoanalyse hat der SCM die folgenden spezifischen Risikofaktoren identifiziert:
- Erziehungsberechtigte/Begleitpersonen und Trainer*innen mit Kindern und Jugendlichen in der Umkleide/Dusche,
• Grenzüberschreitendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen untereinander (z.B. in unbeobachteten Momenten),
• Einsatz von Handys/Smartphones mit Kamera in Umkleide oder Dusche (angeblich nur zum Schreiben von Texten),
• Technikübungen an Land, auf dem Wasser oder in sonstiger Trainingsstätte: Das Führen von Armen und Beinen der Segler*in,
• Hilfestellungen, insbesondere bei Körperkontakt auch beim Üben, usw.,
• Körperkontakt im Team bzw. zwischen Trainer*innen und Segler*innen wie umarmen, abklatschen oder auch trösten,
• (Cyber-)Mobbing zwischen Segler*innen,
• Einzel-/Frühtraining ohne zweite Trainer*in/Betreuer*in,
• Transport zu Wettkämpfen, Freizeiten, Trainingslagern usw.,
• Trainingslager und Wettkämpfe mit Übernachtung.
Unterschiedliche Formen des Körperkontakts können notwendig und/oder auch erwünscht sein. Täter*innen könnten genau diese jedoch als Gelegenheiten für gezielte und bewusste Berührungen nutzen.
Teil der Strategie von Täter*innen kann es sein, ihre Macht und Autorität ebenso auszunutzen wie die Abhängigkeit und Zuneigung der Kinder und Jugendlichen. Gerade im Leistungssport besteht oftmals ein sehr enges Verhältnis zwischen Trainer:in und Segler: in, um die individuelle optimale Leistung zu erreichen, was grundsätzlich positiv ist. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass dieses enge Verhältnis nicht zu Lasten des Einzelnen/oder der Einzelnen ausgenutzt wird.
Hinzu kommt, dass die jungen, ehrgeizigen Sportler*innen Angst haben könnten, ihre Karriere zu gefährden, wenn sie grenzüberschreitendes Verhalten (siehe Risikofaktoren) durch Andere nicht zulassen, abwehren oder melden (siehe Meldekette).
Beispiele für ein solches „Besonderes Abhängigkeitsverhältnis“ können sein:
- Aufnahme in höhere Leistungsgruppen, Nominierung zu Lehrgängen, und Regatten, Vergabe von besonderen Trainingsausstattungen, u.ä.,
• Individualtraining, vor allem in abgeschirmten Situationen,
• Lange Dauer einer Betreuung, enger Bezug zum/r Trainer*in,
• Besondere Belobigungssysteme.
Handlungsleitfaden
Aus der so beschriebenen Zielsetzung und der daraus abgeleiteten Definition grenzüberschreitenden Verhaltens ergibt sich für uns folgender Handlungsleitfaden:
- Wir schaffen Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung aller Vereinsmitglieder stärken.
• Wir setzen konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung ein.
• Wir schulen unsere Übungsleiter*innen regelmäßig auf Fortbildungen.
• Alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen und Betreuerinnen verpflichten sich, sich an den Ehrenkodex des LSB NRW (Anlage 5) und die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensregeln zu halten.
• Wir geben durch vorbildhaftes Verhalten unsere Haltung an Kinder und Jugendliche weiter.
• Wir sorgen für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz.
• Wir achten und respektieren die Meinung unserer Kinder und Jugendlichen und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und schenken Ihnen Glauben.
• Wir stärken das Selbstbewusstsein unserer Kinder und Jugendlichen.
• Wir fördern eine Kultur der Achtsamkeit.
• Wir respektieren die Privatsphäre, besonders die der Kinder und Jugendlichen.
Information und Sensibilisierung der Mitglieder
Der SCM informiert seine Mitglieder sowie alle Mitwirkenden zielgruppen- und altersgerecht über die Inhalte und Ziele dieses Schutzkonzeptes.
Kinder und Jugendliche werden in geeigneter Form – beispielsweise im Rahmen von Übungsstunden, Trainingslagern oder Vereinsveranstaltungen – über ihre Rechte, über respektvollen Umgang miteinander sowie über Grenzverletzungen und Beschwerdemöglichkeiten aufgeklärt. Übungsleiter*innen thematisieren regelmäßig den wertschätzenden und gewaltfreien Umgang im Training und stärken die Kinder und Jugendlichen darin, eigene Grenzen wahrzunehmen und zu benennen.
Wir machen deutlich:
- Jede und jeder darf sich beschweren.
• Beschwerden werden ernst genommen.
• Niemand muss Angst vor Nachteilen haben, wenn er oder sie sich Hilfe holt.
Damit insbesondere Kinder und Jugendliche wissen, an wen sie sich wenden können, werden die Ansprechpersonen regelmäßig vorgestellt (z. B. zu Saisonbeginn oder bei Gruppenwechseln). Ihre Kontaktdaten werden in geeigneter Form veröffentlicht (z. B. Aushang im Vereinsheim, auf der Homepage, Informationsflyer).
Um auch Kindern ohne eigenes Handy oder digitale Kommunikationsmöglichkeiten einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen, richtet der Verein zusätzlich einen anonymen „Kummerkasten“ ein. Dieser wird regelmäßig durch eine benannte Vertrauensperson geleert. Eingehende Anliegen werden vertraulich behandelt und gemäß der Meldekette bearbeitet.
Schutzvereinbarung als Präventionsmaßnahme
Zur Prävention von Grenzüberschreitungen in jeglicher Form ergreifen wir folgende Schutzmaßnahmen und verpflichten uns, diese einzuhalten und in allen Bereichen transparent zu arbeiten:
- Körperkontakt
Körperliche Kontakte (insbesondere beim Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen erwünscht sein und dürfen bei Kindern und Jugendlichen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass die Grenzen individuell sind. - Hilfestellung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; Notwendige Hilfestellung wird nur nach Erklärung/ggf. Demonstration und Zustimmung geleistet. - Verletzung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung. Die Notwendigkeit und Art und Weise der Versorgung wird dabei erklärt. - Duschen, Umkleiden und Gang zur Toilette
Es wird kein Duschzwang ausgesprochen. Trainer*innen ziehen sich nicht um oder duschen nicht gleichzeitig im selben Raum mit Kindern und Jugendlichen. Sollten ein Kind Hilfebedarf beim Duschen, Umkleiden oder dem Gang zur Toilette haben, wird im Vorfeld mit einem Erziehungsberechtigten und dem Kind besprochen, was und wie geholfen werden darf und muss.
Die Nutzung von Handys u.ä. ist in Dusch- und Umkleidebereichen verboten.
Das Betreten der Dusch- und Umkleidebereiche ist durch Anklopfen anzukündigen. - Training
Bei geplanten Einzeltrainings wird das „Sechs-Augen Prinzip“ möglichst eingehalten. Zudem wird den Erziehungsberechtigten im Vorfeld mitgeteilt, dass ein Einzeltraining stattfindet. - Transport und Übernachtung von Minderjährigen
Begleitpersonen und Trainer*innen dürfen nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten Kinder und Jugendliche transportieren (Mitfahrgelegenheit).
Trainer*innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Bei Übernachtungen sind immer mindestens zwei Trainer*innen und/oder Erziehungsberechtigte anwesend. - Geheimnisse
Alle Absprachen, die ein/e Trainer*in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, sollen nicht verheimlicht werden. - Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer*innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Trainer*in abgesprochen sind. - Veröffentlichungen von Text-, Bild- und Videomaterial
Beiträge sowie Kommentare, Fotos und Videos werden erst nach wohl überlegter sorgfältiger Abwägung im Sinne des vorliegenden Konzeptes veröffentlicht. Persönliche Informationen, Fotos oder Videos über andere Personen werden nur mit Zustimmung der jeweiligen Betroffenen veröffentlicht. - Transparenz und Ausnahmen
Wird von einer der o.a. Schutzvereinbarungen aus wohl überlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem/r weiteren Trainer*in abzusprechen und dieses ist den Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren.
Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
Auswahl und Qualifizierung der Mitarbeitenden
Wir freuen uns über alle, die uns in unserer Vereinsarbeit unterstützen. Die Mitarbeitenden bzw. Funktionsträger*innen werden vom Verein eingesetzt und handeln im Auftrag des Vereins.
Um konsequent und nachhaltig Präventionsarbeit betreiben zu können, verpflichten wir uns zu folgendem zusätzlichem Vorgehen:
Bei der Auswahl bzw. Einstellung der Mitarbeitenden werden die Werte des Vereins deutlich kommuniziert.
Alle Mitarbeitenden, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis bei Aufnahme der Tätigkeit und jeweils im 3-jährigen Rhythmus eine aktualisierte Version vorlegen.
Dazu werden sie vom Verein regelmäßig über Schulungen zu den Themen: „Prävention sexualisierter Gewalt“ und „Gewaltfreie Kommunikation“ informiert, zur Teilnahme angehalten, um das Gelernte zu leben und weiter zu geben. Der Verein organisiert entsprechende Schulungen durch zuständige Verbände und Beratungsstellen.
Ehrenkodex und Schutzkonzept
Alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen und sonstigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen haben den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW (s. Anhang II: Ehrenkodex des Landessportbundes NRW) zu unterzeichnen.
Alle Unterzeichner*innen verpflichten sich zur Einhaltung dieses Schutzkonzepts durch ihre Unterschrift auf dem Ehrenkodex, die jedem einzelnen vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit vorgelegt werden (s. Anlage 5).
Die Unterschrift unter den Ehrenkodex soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter*innen dienen.
Maßnahmen bei Vorfällen
Wenn ein Kind, Jugendliche: r oder anderes Vereinsmitglied von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, jemand Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, oder wenn ein berechtigter Verdacht besteht, handeln wir nach den Empfehlungen der Anlage 1 und gehen weiter nach dem Schema der Meldekette (Anlage 6) vor.
Sobald sich ein Verdacht auf eine schwerwiegende Grenzverletzung, einen Übergriff oder sexualisierte Gewalt konkretisiert, informiert die zuständige Vertrauensperson unverzüglich mindestens ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Bei Gefahr im Verzug erfolgt die Information sofort.
Die Verantwortlichkeiten im Interventionsprozess sind klar festgelegt:
- Vertrauensperson: Entgegennahme der Meldung, Dokumentation, erste Einschätzung, Einleitung der Meldekette.
• Vorstand: Entscheidung über weitere Schritte, ggf. Hinzuziehung externer Fachberatungsstellen, Abstimmung mit Verbänden oder Behörden.
• Externe Fachstelle (falls erforderlich): Fachliche Beratung zur weiteren Vorgehensweise.
• Gesamtvorstand (bei Bedarf): Beschluss über vereinsrechtliche Maßnahmen.
Alle Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert. Dabei gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit und des Schutzes aller Beteiligten.
Rehabilitation bei erwiesener Unschuld
Der SCM verpflichtet sich zu einem fairen Umgang mit beschuldigten Personen.
Sollten sich Vorwürfe im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung als unbegründet erweisen, wird die Rehabilitation der betroffenen Person aktiv unterstützt. Voraussetzung hierfür ist eine möglichst diskrete Durchführung des gesamten Interventionsverfahrens.
Zur Rehabilitation können – in Abstimmung mit der betroffenen Person – folgende Maßnahmen gehören:
- Klärendes Gespräch mit Vorstand und ggf. betroffenen Gruppen,
• transparente Information im notwendigen und angemessenen Rahmen,
• offizielle Entlastungserklärung,
• unterstützende Gespräche zur Wiedereingliederung in die Vereinsarbeit.
Ziel ist es, den guten Ruf sowie die persönliche Integrität der zu Unrecht beschuldigten Person zu schützen und ihr eine Rückkehr in das Vereinsleben ohne Stigmatisierung zu ermöglichen.
Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes
Der SCM versteht das Schutzkonzept als lebendiges Dokument.
Nach jedem relevanten Vorfall sowie in regelmäßigen Abständen wird das Schutzkonzept partizipativ reflektiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Dabei werden – soweit möglich – Erfahrungen aus der Praxis, Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Trainer*innen und Vorstandsmitgliedern berücksichtigt.
Ziel ist es, die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und den Schutz aller Mitglieder nachhaltig zu verbessern.
(Anlagen folgen noch)
Stand März 2026


